Anordnungsmodell und Ihre Entlastung

Anordnungsmodell

Anordnungsmodell und Ihre Entlastung

Anordnungsmodell

Am 1. Juli 2022 trat das Anordnungsmodell in der psychologischen Psychotherapie in Kraft. Niedergelassene Psychotherapeuten arbeiten heute als selbstständige Dienstleister auf ärztliche Weisung. Für delegierte Psychologen-Psychotherapeuten endet die Übergangsfrist spätestens am 31. Dezember 2022. Diese grundlegende Änderung der Berufsstellung und der Berufsbeziehungen zwischen Ärzten und Psychologen lässt auch in der Endphase ihrer Umsetzungnoch viele Fragen offen. 

Das Anordnungsmodell gilt ab Juli 2022

Der Bundesrat hat am 19. März 2021 beschlossen, das Anordnungsmodell für psychologische Psychotherapie per 1. Juli 2022 einzuführen. Delegierte Psychotherapieleistungen können bis Ende 2022 abgerechnet werden. Besonders wichtig ist, dass der Zugang zu Psychotherapie für viele Hilfesuchende jetzt breiter geworden ist, da alle Psychologen-Psychotherapeuten ihre Leistungen direkt über die Krankenkasse abrechnen können. Ein Arzttermin ist immer noch erforderlich.

Der Bundesrat ist einer wichtigen Forderung der psychologischen Verbände nachgekommen: Neu ist, dass Haus- und Kinderärzte auch psychologische Psychotherapie verordnen können und nicht nur Psychiater.

Psychotherapeuten benötigen eine kantonale Approbation (Berufsbewilligung des Kantons Zürich). Die Voraussetzungen für die eidgenössische Facharztbezeichnung Psychotherapie bleiben unverändert, allerdings ist für die Zulassung zur selbstständigen Abrechnung durch die Grundversicherung ein zusätzliches drittes Jahr klinische Praxis an einer Ausbildungsstätte erforderlich. Für Psychotherapie mit Erwachsenen in einer Ausbildungsstätte der Kategorie A oder B, für Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen der Kategorien A, B oder C.

Psychotherapeuten, die bereits vor dem 1. Juli 2022 über eine eidgenössische Anerkennung verfügten und als Psychotherapeut tätig sind, sind Übergangsbestimmungen unterstellt: Sie müssen eine 3-jährige psychotherapeutische Praxis unter Supervision nachweisen; Anforderungen an Ausbildungsstätten entfallen.

Selbstverständlich ist die Anzahl der Sitzungen in der Anordnung auf 15 Sitzungen begrenzt. Nach einem Informationsaustausch mit dem anordnenden Facharzt sind weitere 15 Sitzungen möglich. Danach ist es notwendig, die Kosten mit dem Versicherer zu vereinbaren. Ein Antrag auf Weiterführung wird vom verordnenden Arzt gestellt und enthält das Ergebnis einer Fallbeurteilung durch einen psychiatrischen Kollegen.

Zur Umsetzung der neuen Regelung sind noch diverse Fragen zu klären, etwa die Tarife, die die Berufsgenossenschaften in den kommenden Monaten mit den Krankenkassen diskutieren werden.

Was bedeutet das Anordnungsmodell für künftige Psychotherapeuten?

Tatsächlich muss bei der Berufsausübungserlaubnis zwischen der gesundheitspolizeilichen Berufserlaubnis, die zur Ausübung berechtigt, und der Berufserlaubnis, die vom OKP ausgestellt wird, unterschieden werden. Sie können im Kanton Zürich mit demselben Formular eingereicht werden und werden unabhängig voneinander geprüft.

Eine Berufsbewilligung wird erteilt, wenn die Bewerberin/der Bewerber über einen eidgenössischen oder anerkannten Weiterbildungstitel in Psychotherapie verfügt, die Amtssprache des Kantons spricht und geistige und körperliche Voraussetzungen für eine einwandfreie Berufsausübung bietet. Die OKP-Zulassung wird erteilt, wenn neben einer Berufserlaubnis eine mindestens 3-jährige klinisch-psychotherapeutische Erfahrung vorliegt und die Qualitätsanforderungen erfüllt sind. Zusätzlich zu den bereits im Studium zum Psychologen-Psychotherapeuten enthaltenen 2 Jahren praktischer Tätigkeit ist ein weiteres Jahr mit klinischer Erfahrung erforderlich. Dies kann folgendermassen erfolgen:

• Für diejenigen, die zukünftig in der Erwachsenenpsychotherapie tätig sein werden: in einer vom SIWF anerkannten Einrichtung als ambulante oder stationäre Bildungseinrichtung der Kategorie A oder B. Die Ausbildungsstätten werden gemäss dem SIWF-Ausbildungsprogramm „Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie“ vom 1. Juli 2009 in der Fassung vom 15. Dezember 2016 vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) akkreditiert.

• Für angehende Kinder- und Jugendpsychotherapeuten: in einer von der SIWF anerkannten Einrichtung als Ausbildungsstätte A, B oder C. Die Ausbildungszentren werden gemäss dem EDI-akkreditierten Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Ausbildungsprogramm SIWF in verschiedene Kategorien eingeteilt.

Insgesamt müssen 12 Monate aus 3 Jahren in einer psychotherapeutisch-psychiatrischen Einrichtung verbracht werden, die ein breites Spektrum an Störungsbildern bei Patientinnen und Patienten anbietet und eine gewisse Mindestgrösse hinsichtlich der Patientengrösse aufweist. Hinsichtlich der Qualitätsanforderungen wird auf das entsprechende Bewerbungsformular als Psychotherapeut/in verwiesen.

Was bedeutet das für Psychotherapeuten, die bereits heute tätig sind?

Grundsätzlich ist zwischen der Berechtigung der Gesundheitspolizei, die Sie zu tatsächlichen Tätigkeiten berechtigt, und der Abrechnungsberechtigung zugunsten der OKP zu unterscheiden.

Die tatsächliche Zulassung ist unabhängig von der anstehenden Systemänderung. Die ausgestellten Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit. Ein solches Zeugnis wird auch künftig ausgestellt, wenn Sie ein Psychologiestudium abgeschlossen und einen anerkannten Weiterbildungstitel haben oder bei einem ausländischen Diplom, wenn dieser anerkannt wurde.

In Bezug auf die OKP-Zulassung konnte diese mangels gesetzlicher Grundlage nicht erteilt werden, da Psychotherapeuten verpflichtet waren, sich über das bekannte Delegationsmodell abrechnen zu lassen (bzw. Selbstzahler zu behandeln). Daher muss für bestehende Bewilligungen eine Genehmigung des OKP eingeholt werden. 

Die OKP-Zulassung setzt eine 3-jährige klinisch-psychologische Erfahrung voraus. Da eidgenössische Fortbildungstitel zwangsläufig immer eine 2-jährige Tätigkeit beinhalten, ist die Anrechnung des genannten 3. Jahres zentral. Gemäss geplantem Reglement kann dieses 3. Jahr nur in psychotherapeutischen und psychiatrischen Einrichtungen stattfinden, die vom Schweizerischen Institut für ärztliche Fort- und Weiterbildung (SIWF) akkreditiert sind.

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